Mag. Dr. Werner Frühauf
Wirtschaftstreuhänder - Steuerberater

Verlauf

Verlauf

Steuernews für Klienten

Neues Insolvenzverfahren

Am 1. Juli 2010 tritt das Insolvenzrechtsänderungsgesetz 2010 (IRÄG 2010) in Kraft. Ziel dieser Gesetzesänderung ist die Erleichterung von Unternehmenssanierungen. ...mehr

Mehrfachversicherung

Mehrfachversicherung in der Pensions- oder Krankenversicherung liegt vor, wenn unterschiedliche versicherungspflichtige Erwerbstätigkeiten gleichzeitig oder hintereinander in einem Kalenderjahr ausgeübt werden. Dies entsteht, wenn zum Beispiel neben einem Dienstverhältnis (ASVG-pflichtig) Einkünfte aus einer Tätigkeit auf selbständiger Basis (GSVG-pflichtig) erzielt werden. ...mehr

Vorsteuererstattung im EU-Ausland

Österreichische Unternehmer, die zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, können sich auch Vorsteuern, die außerhalb Österreichs angefallen sind, erstatten lassen. Das dafür vorgesehene Verfahren ist seit 1.1.2010 für Erstattungen in EU-Ländern neu geregelt, für Erstattungen in Ländern außerhalb der EU bleibt das Verfahren gleich. ...mehr

Beitragsorientierte Pensionszusagen

Bis 30.6.2010 können beitragsorientierte Pensionszusagen an neuen Erlass angepasst werden. ...mehr

Mehrfachversicherung

Mehrfachversicherung

Pensionsversicherung

Grundsätzlich können vorerst bei Mehrfachversicherung Beiträge in jedem System bis zur Höchstbeitragsgrundlage anfallen. Allerdings ist die Beitragsleistung des Versicherten mit der Höchstbeitragsgrundlage begrenzt.

Zuviel bezahlte Pensionsbeiträge werden dem Versicherten bei Pensionsanfall von Amts wegen oder auf Antrag auch schon früher zurückgezahlt. Der Antrag kann bei jedem Versicherungsträger gestellt werden (z.B. SVA oder GKK). ASVG-Beiträge werden zur Hälfte erstattet, GSVG-/FSVG-/BSVG-Beiträge werden in voller Höhe erstattet. Mittels eines Antrages auf Differenzvorschreibung kann aber die GSVG-/FSVG- Beitragsgrundlage auch vorläufig in einer Höhe festgesetzt werden, die eine bestehende ASVG-Versicherung berücksichtigt (Entgeltbestätigung des Dienstgebers erforderlich). Sobald alle Beitragsgrundlagen dann endgültig feststehen, kann es zu Nachforderungen bzw. Rückzahlungen kommen.

Krankenversicherung

Auch bei der Krankenversicherung sind bei Mehrfachversicherung Beiträge an alle beteiligten Krankenkassen zu leisten.
Ist man nun ASVG-krankenversichert, kann man für seine GSVG-pflichtigen Einkünfte analog zur Pensionsversicherung auch eine Differenzvorschreibung beantragen.

Ein Mehrfachversicherter kann sich bei jedem Arztbesuch die zuständige Krankenversicherung aussuchen. Allerdings bleibt ein Institut für die gesamte Behandlungsdauer einer Krankheit für diese zuständig. Mehrfachversicherte sind grundsätzlich sachleistungsberechtigt – sie können aber freiwillig zur Gruppe der Geldleistungsberechtigten optieren.

Stand: 10. Mai 2010

Funktionen

Autor

by atikon

hCards

Logo von Mag. Dr. Werner Frühauf, Wirtschaftstreuhänder - Steuerberater
Mag. Dr. Werner Frühauf, Wirtschaftstreuhänder - Steuerberater, work: Bahnhofstraße 4, 9800 Spittal/Drau, Österreich, work: 04762/357 73,

Logo von Atikon
Atikon, work: Kornstraße 4, 4060 Leonding, Österreich, work: +43 732 611266 0, fax: +43 732 611266 20

Anschrift

Mag. Dr. Werner Frühauf, Bahnhofstraße 4, 9800 Spittal/Drau, Tel.: 04762/357 73, Mobil: 0676/431 37 23, E-Mail: